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   BGH, 10.10.2018 - XII ZB 109/17   

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https://dejure.org/2018,44254
BGH, 10.10.2018 - XII ZB 109/17 (https://dejure.org/2018,44254)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2018 - XII ZB 109/17 (https://dejure.org/2018,44254)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 109/17 (https://dejure.org/2018,44254)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausländischer vollstreckbarer Unterhaltsvertrag und der erneute Unterhaltsantrag im Inland

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Kindesunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 257
  • MDR 2019, 246
  • FamRZ 2019, 289
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 90/85

    Rechtskraft der Ablehnung der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 109/17
    Das Rechtsschutzbedürfnis kann nach diesen Grundsätzen auch fehlen, wenn der Gläubiger einen ausländischen Titel besitzt und diesen im Inland auf einfachere und kostengünstigere Weise für vollstreckbar erklären lassen kann (Senatsurteil vom 26. November 1986 - IVb ZR 90/85 - FamRZ 1987, 370; vgl. BGH Beschluss vom 4. Februar 2010 - IX ZB 57/09 - NJW-RR 2010, 571 Rn. 10; Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis 9. Aufl. § 9 Rn. 704 ff.).

    Denn für das Rechtsschutzbedürfnis genügt, dass ein anderer Weg zur Durchsetzung des Anspruchs im Inland aktuell nicht zur Verfügung steht, weil der Gläubiger bei Unzulässigkeit des Leistungsantrags andernfalls rechtlos gestellt wäre (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1986 - IVb ZR 90/85 - FamRZ 1987, 370).

    Aufgrund der Ansicht des Oberlandesgerichts würde dagegen die Zurückweisung des Antrags im Vollstreckbarerklärungsverfahren nicht nur die Rechtskraftwirkung entfalten, dass der Titel im Inland insoweit nicht vollstreckbar ist (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1986 - IVb ZR 90/85 - FamRZ 1987, 370), sondern hätte darüber hinausgehend im Ergebnis sogar die gleiche Wirkung wie eine rechtskräftige Abweisung des Unterhaltsantrags.

  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 141/13

    Auslegung der Reichweite eines befristeten Verzichts auf die Verjährungseinrede

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 109/17
    Dieser beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt von Rechts wegen den gesamten Sach- und Streitstand (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 141/13 - FamRZ 2014, 1355 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZB 57/09

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile: Erledigung der Hauptsache;

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 109/17
    Das Rechtsschutzbedürfnis kann nach diesen Grundsätzen auch fehlen, wenn der Gläubiger einen ausländischen Titel besitzt und diesen im Inland auf einfachere und kostengünstigere Weise für vollstreckbar erklären lassen kann (Senatsurteil vom 26. November 1986 - IVb ZR 90/85 - FamRZ 1987, 370; vgl. BGH Beschluss vom 4. Februar 2010 - IX ZB 57/09 - NJW-RR 2010, 571 Rn. 10; Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis 9. Aufl. § 9 Rn. 704 ff.).
  • BGH, 10.11.2010 - XII ZR 37/09

    Unterhaltsrecht: Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage und anwendbares

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 109/17
    Allerdings ist dem Gläubiger trotz eines Vollstreckungstitels die Erhebung der Klage nicht verwehrt, wenn er hierfür einen verständigen Grund hat (vgl. BGH Urteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 113/06 - WM 2007, 588 Rn. 10 mwN; Senatsurteil vom 10. November 2010 - XII ZR 37/09 - FamRZ 2011, 97 Rn. 19).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 113/06

    Rechtsschutzinteresse für eine Klage auf Rückzahlung eines Darlehens bei

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - XII ZB 109/17
    Allerdings ist dem Gläubiger trotz eines Vollstreckungstitels die Erhebung der Klage nicht verwehrt, wenn er hierfür einen verständigen Grund hat (vgl. BGH Urteil vom 19. Dezember 2006 - XI ZR 113/06 - WM 2007, 588 Rn. 10 mwN; Senatsurteil vom 10. November 2010 - XII ZR 37/09 - FamRZ 2011, 97 Rn. 19).
  • LAG Niedersachsen, 22.10.2021 - 16 Sa 761/20

    Inhalt und Reichweite des Herausgabeanspruchs nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO;

    Dieses kann bei einer Leistungsklage ausnahmsweise fehlen, wenn der Gläubiger bereits einen vollstreckbaren Titel über die Forderung besitzt und daraus unschwer die Zwangsvollstreckung betreiben kann (vgl. BGH 10. Oktober 2018 - XII ZB 109/17 - Rn. 15) .
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